Alle Kinder haben einen Anspruch auf Notbetreuung in der Ferienwoche.
Hygiene- und Infektionsmaßnahmen gelten weiter.
Zur Notbetreuung in den Winterferien bitte folgende Regeln beachten:
Mitzubringen sind:
Formulare:
* Beachten Sie bitte hier, ob Ihr Kind VOLL oder HALB im Hort angemeldet ist.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Notbetreuung
Anspruch in den Winterferien vom 25.1-29.1.2021
„Schulhorte nach § 10 Abs. 3 ThürSchulG sind seit dem 16. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. Der Betreuungsanspruch nach § 10 Abs. 2 ThürSchulG kann derzeit nicht erfüllt werden oder ist zumindest stark eingeschränkt. Den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6 wird unter einschränkenden Voraussetzungen eine tägliche Notbetreuung angeboten. Dieses Angebot gilt für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, ob sie zum Besuch eines Schulhorts angemeldet sind. Folglich stellt die Inanspruchnahme der Notbetreuung keinen Besuch eines Schulhorts im Sinne des § 10 Abs. 2 und 3 ThürSchulG dar und somit auch keine Erfüllung des Betreuungsanspruchs. Gleiches kann nur für die Winterferien gelten, denn in diesem Zeitraum sind die Schulhorte geschlossen und die bisherigen Anmeldungen für den Ferienhort können nicht berücksichtigt werden. In den Winterferien kann ausschließlich eine Notbetreuung für Kinder nach Maßgabe des § 10a Abs. 3 und 4 3. Thüringer Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung erfolgen.“ (Zitat: Protokoll TelKo OTC von Montag)
Winterferien / Freistellung
Die Thüringer Ferienordnung wird für das Schuljahr 2020/2021 geändert. Die Winterferien werden auf den Termin 25. Januar 2021 bis 30. Januar 2021 verlegt.
Wir möchten Sie als Personensorgeberechtigte auf die Möglichkeit hinweisen, dass für den bisher vorgesehenen Zeitraum der Winterferien (8. Februar 2021 bis 12. Februar 2021) eine erforderliche Beurlaubung auf Antrag für ihre schulpflichtigen Kinder nach § 7 ThürSchulO bzw. § 7 ThürASObbS erfolgen kann. Für die Beantragung wird ein Formular zur Verfügung gestellt.
variable Ferientage
Hortöffnungszeiten in der Ferienzeit (06:00 - 16:30 Uhr)
Hort-Schließzeiten
Hinweis: Die Zusammenarbeit mit den Horten der Grundschule Neustadt/Orla und der Gemeinschaftsschule Triptis in den Sommerferien ist geregelt und findet nach Absprache statt (4.-6. Ferienwoche Horte der GS Neustadt, 1.-2. und 6. Woche GS Triptis geöffnet.)
Grundlage: Schulkonferenz am 16.09.2020