Alle Kinder, die am 1. August 2024 sechs Jahre alt sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2024/25 schulpflichtig. Auf Grund der Thüringer Schulordnung erfolgt in der Zeit vom 02. bis 10. Mai die Anmeldung für das übernächste Schuljahr (2024/2025).
Der Anmeldung ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beizulegen. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das anzumeldende Kind hat, ist dies durch Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (beim Jugendamt erhältlich) nachzuweisen.
Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2024 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen aber auch bei jeglichen Rückfragen zum Anmeldeverfahren vorrangig die für Ihr Kind zuständige Grundschule. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter https://www.saale-orla-kreis.de/de/grundschulen.html
Bei Fragen zur Schülerbeförderung oder der Hortanmeldung steht Ihnen der Fachdienst Schulverwaltung des Saale-Orla-Kreises (Telefon: 03663/488-0, E-Mail: schulverwaltung@lrasok.thueringen.de) gern zur Verfügung.