Hygiene- und Infektionsmaßnahmen gelten weiter.
Zur Notbetreuung bitte folgende Regeln beachten:
Mitzubringen sind:
Formulare:
Hygiene- und Infektionsmaßnahmen gelten weiter.
Zur Notbetreuung bitte folgende Regeln beachten:
Mitzubringen sind:
Formulare:
Für wen wird Notbetreuung angeboten?
Ab 11. Januar 2021 bis zum Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb wird in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen eine Betreuung für alle Kinder angeboten, deren Personensorgeberechtigte
1. aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert
sind
und
2. zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal
- in der Pandemieabwehr bzw. –bewältigung
- in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.
Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht und keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit, insbesondere durch andere Personensorgeberechtigte, besteht. Dies ist gegenüber der Einrichtungsleitung formlos glaubhaft darzulegen. für den Fall drohender Kündigung/unmittelbarer Verdienstausfall gibt es kein Formblatt, das landesseitig zur Verfügung gestellt wird. Eine mündliche Erläuterung der Betreuungssituation ist als ausreichend zu betrachten.
rechtliches: